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Bio-Zertifizierung

Unterlagen für Neukunden im Bio-Bereich

Möchten Sie sich für ein anderes Zertifizierungsverfahren anmelden, hier finden Sie die passenden Unterlagen:

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Bio-Zertifizierung
Gastronomie und Gemeinschafts­verpflegung (Bio-AHV)

Gesetze und Verordnungen

EU-Bio-Verordnung

Die EU-weit geltenden Vorschriften zu Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Einfuhr von Öko-Produkte regeln auch das Audit, die Zertifizierung und die Kennzeichnung von Öko-Produkten. Diese sollen die geschützten Begriffe „Bio“ und „Öko“ regeln und soll das Vertrauen der Verbraucher in Bio-Produkte stärken.

Die EU-Bio-Basisverordnung vom 30. Mai 2018 einschließlich ihrer Änderungsverordnungen ist seit Jahresbeginn 2022 die Grundlage für die Bio-Zertifizierung. Beachten Sie die aktuelle konsolidierte Fassung.

 VO (EU) Nr. 2018/848

Die Verordnung (EU) 2017/625 legt die Anforderungen an die Durchführung der Bio-Kontrolle innerhalb der EU für alle Mitgliedsstaaten fest.

 VO (EU) Nr. 2017/625

Hier haben wir für Sie eine Auswahl der relevanten Durchführungsrechtsakten zusammengestellt:

 Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165, geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/121: u.a.Reinigungs-und Desinfektionsmittel, Lebensmittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe und nichtökologische Zutaten für Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe für Hefe, Hefeprodukte und Wein.

Das Öko-Landbaugesetz ist ein von der Bundesrepublik Deutschland erlassenes Gesetz, welches dazu dient, die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zu gewährleisten (Öko-Landbaugesetz).

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Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung (AHV)

Bisher sind Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung im Bereich Bio unter das Ökolandbaugesetz gefallen. Ab sofort ist der AHV-Bereich in einer separaten Verordnung geregelt: AHV- Verordnung

Die Bio-AHVV gilt für alle gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen, die gewerblich tätig sind und Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereiten.

Beispiele: Restaurants, Kantinen, Mensen, Cafés, Bistros, Foodtrucks, Caterer mit unmittelbarer Abgabe vor Ort.

Weitere Informationen finden Sie hier: AHV

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Bisher sind Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung im Bereich Bio unter das Ökolandbaugesetz gefallen. Ab sofort ist der AHV-Bereich in einer separaten Verordnung geregelt: AHV- Verordnung

Die Bio-AHVV gilt für alle gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen, die gewerblich tätig sind und Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereiten.

Beispiele: Restaurants, Kantinen, Mensen, Cafés, Bistros, Foodtrucks, Caterer mit unmittelbarer Abgabe vor Ort.

Weitere Informationen finden Sie hier: AHV

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Textile & Mode

EU-Bio-Logo und Bio-Siegel

Werden Produkte mit Hinweisen auf die ökologische Landwirtschaft vermarktet, müssen diese gemäß den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 2018/848 (EU-Bio-Verordnung) erzeugt/hergestellt und gekennzeichnet werden. Das EU-Bio-Logo ist verpflichtend anzugeben. Hier finden Sie weitere Informationen zum EU-Bio-Logo bzw. die Möglichkeit zum Logo-Download.

Zusätzlich ist immer die Codenummer der Kontrollstelle anzugeben der Kontrollstelle des Letztverarbeiters sowie direkt darunter die Herkunftkennzeichnung angegeben sein. Die Codenummer für die GSCI Services lautet: „DE-ÖKO-072“.

Bio-Produkte können zusätzlich und kostenlos mit dem nationalen Bio- Siegel gekennzeichnet werden. Vorschriften für die Verwendung des Bio-Siegels, Vorlagen und weitere Informationen erhalten Sie hier: Bio-Siegel.

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EU-Bio-Logo und Bio-Siegel

Werden Produkte mit Hinweisen auf die ökologische Landwirtschaft vermarktet, müssen diese gemäß den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 2018/848 (EU-Bio-Verordnung) erzeugt/hergestellt und gekennzeichnet werden. Das EU-Bio-Logo ist verpflichtend anzugeben. Hier finden Sie weitere Informationen zum EU-Bio-Logo bzw. die Möglichkeit zum Logo-Download.

Zusätzlich ist immer die Codenummer der Kontrollstelle anzugeben der Kontrollstelle des Letztverarbeiters sowie direkt darunter die Herkunftkennzeichnung angegeben sein. Die Codenummer für die GSCI Services lautet: „DE-ÖKO-072“.

Bio-Produkte können zusätzlich und kostenlos mit dem nationalen Bio- Siegel gekennzeichnet werden. Vorschriften für die Verwendung des Bio-Siegels, Vorlagen und weitere Informationen erhalten Sie hier: Bio-Siegel.

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22085 Hamburg

+49 (0) 40 22866175 0
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